Derzeit steht es nicht gut um Anbieter, die in der Rückabwicklung von Lebensversicherungen ein lukratives Geschäft gesehen haben, denn juristisch ist das alles andere als ein Massenthema. Jeder Vertrag muss vor Gericht einzeln bewertet und individuell verhandelt werden. Nicht einzuhaltende Verprechungen und ein hoher Personal-Aufwand führen bereits die ersten Unternehmen in die Zahlungsunfähigkeit. Doch was passiert mit den zahlreichen Verträgen, die hier im Kundenauftrag der Rückabwicklung zugeführt werden sollten?
Die Kanzlei Mattil empfiehlt, nach Möglichkeit im Insolvenzverfahren Aussonderungsrechte geltend zu machen, damit das persönliche Vermögen nicht in der Insolvenzmasse aufgeht. Wir beraten Sie gern - auch über entstehende Kosten.