Die Kanzlei Mattil & Kollegen unterstützt Sie bei Ihrem Vorhaben, per Widerspruch aus Ihrer Lebensversicherung aussteigen zu wollen. Nach Sichtung und Prüfung Ihrer Unterlagen empfehlen wir Ihnen das weitere Vorgehen und prüfen gegebenenfalls die Bereitschaft Ihrer Rechtsschutzversicherung zur Übernahme der Kosten. Falls keine Rechtsschutzversicherung zur Verfügung steht machen wir Ihnen ein Angebot.
Nachdem Sie uns die Vollmacht zur Rückabwicklung Ihrer Lebensversicherung erteilt haben, schreiben wir Ihre Lebensversicherung in Ihrem Auftrag an und fordern die Gesellschaft zur Rückabwicklung auf. Dazu gehört neben der Rückerstattung der Prämien auch die Berechnung eventueller weiterer Ansprüche .
Ihre Versicherung hat mit Ihrem Kapital viel Geld verdient. Dieses Geld können Sie unter Umständen zurückfordern - und zwar dann, wenn fehlerhafte Belehrungen zum Widerspruch verwendet wurden.
Sollte Ihre Lebensversicherungsgesellschaft auf unsere Forderungen nicht eingehen, reichen wir in Absprache mit Ihnen Klage ein, um Ihre Ansprüche im gerichtlichen Verfahren durchzusetzen.
Rufen Sie uns an unter 0 89 242 938-0,
mailen Sie uns über info@lv-anwalt.de
oder füllen Sie einfach dieses Kontaktformular aus.